Information:
Was bei einem Gartenverkauf / Pächterwechsel zu beachten ist:
Sehr geehrte Pächterinnen und Pächter,
auf Bitten unserer Pächterinnen und Pächter möchten wir Sie noch einmal schriftlich über die Verfahrensweise bei einem Gartenverkauf/Pächterwechsel in unserem Verein informieren.
- Der Verkauf des Gartens sollte bitte nur in der Saison von März bis Oktober zur Wasserabstellung erfolgen.
- Ein Nachpächter ist zu suchen, sonst bleibt der Garten bis zur Findung eines Nachpächters im Besitz des aktuellen Pächters.
- Die Zählerstände sind abzulesen und beim Wechsel dem Vorstand zur Schlussrechnung zu übergeben.
...
Weiter lesen »