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Information:

Was bei einem Gartenverkauf / Pächterwechsel zu beachten ist:

Sehr geehrte Pächterinnen  und Pächter,

auf Bitten unserer Pächterinnen und Pächter möchten wir Sie noch einmal schriftlich über die Verfahrensweise bei einem Gartenverkauf/Pächterwechsel in unserem Verein informieren.

 

  • Der Verkauf  des Gartens sollte bitte nur in der Saison von März bis Oktober zur Wasserabstellung erfolgen.
  • Ein Nachpächter ist zu suchen, sonst bleibt der Garten bis zur Findung eines Nachpächters im Besitz des aktuellen Pächters.
  • Die Zählerstände sind abzulesen und beim Wechsel dem Vorstand zur Schlussrechnung zu übergeben.
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Aufrufe: 860 | Hinzugefügt von: toxicmusic | Datum: 03-Dez.-2018