Hauptseite » 2018 » Dezember » 3 » Was ist beim Pächterwechsel zubeachten !!!
18:29:09
Was ist beim Pächterwechsel zubeachten !!!

Information:

Was bei einem Gartenverkauf / Pächterwechsel zu beachten ist:

Sehr geehrte Pächterinnen  und Pächter,

auf Bitten unserer Pächterinnen und Pächter möchten wir Sie noch einmal schriftlich über die Verfahrensweise bei einem Gartenverkauf/Pächterwechsel in unserem Verein informieren.

 

  • Der Verkauf  des Gartens sollte bitte nur in der Saison von März bis Oktober zur Wasserabstellung erfolgen.
  • Ein Nachpächter ist zu suchen, sonst bleibt der Garten bis zur Findung eines Nachpächters im Besitz des aktuellen Pächters.
  • Die Zählerstände sind abzulesen und beim Wechsel dem Vorstand zur Schlussrechnung zu übergeben.
  • Offene Forderungen/Zahlungen sind ohne Aufforderung zu leisten und der Beleg bei der Übergabe dem Vorstand in Kopie zu übergeben.
  • Der Pächterwechsel erfolgt generell über den Vorstand, zu den Sprechstunden oder nach Absprache mit dem Vorsitzenden.
  • Nur mit Einverständnis des Nachpächters können Gegenstände in der Laube oder Schuppen bleiben.
  • Der Garten ist ansonsten nur im Leerzustand an den Nachpächter zu übergeben.
  • Bäume die laut Satzung nicht in einen Garten gehören müssen entfernt werden.

 

Hoffentlich konnten wir Ihnen alle offenen Fragen ausreichend beantworten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

Vorstandsvorsitzender

Kleingartenverein Wodanstraße E.V.

Aufrufe: 857 | Hinzugefügt von: toxicmusic | Bewertung: 0.0/0
Kommentare insgesamt: 0